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Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich ein Notfalltraining in meiner Praxis durchführen ?

Als ambulante Gesundheitseinrichtung spielen Sie eine zentrale Rolle in der Versorgung kranker Menschen. Für viele Ihrer Patient:innen sind Sie die/der erste Ansprechpartner:in bei gesundheitlichen Belangen. Dazu gehören auch mögliche medizinische Notfälle wie akute Brustschmerzen oder akute Wesensveränderungen. Über Ihren Patientenstamm hinaus sind Sie auch für die umliegende Bevölkerung ein/e niederschwellige/r Ansprechpartner:in im Falle von akuten Verletzungen oder Erkrankungen. Diese Umstände sollten Sie dazu veranlassen, sich und Ihr Team regelmäßig in Simulationstrainings auf den Ernstfall vorzubereiten. Es ist erwiesen, dass Teams, die bestimmte Szenarien regelmäßig gemeinsam üben, insgesamt bessere Ergebnisse erzielen – denken Sie an eine/n Pilot:in und die Flugcrew!


Wie oft sollte ich ein Notfalltraining durchführen?

Die einfache Antwort lautet: So oft wie möglich. Wir empfehlen, mindestens einmal im Jahr ein Notfalltraining im Team durchzuführen. Wenn Sie freie Kapazitäten haben, planen Sie zweimal jährlich oder mehr ein Notfalltraining ein. Die Inhalte können variieren. Mit dem regelmäßigen Training stellen Sie sicher, dass Sie als Team im Notfall Höchstleistungen erbringen können, um Ihre Patient:innen hervorragend zu versorgen. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung eines Jahresplans mit verschiedenen Trainingseinheiten!


Ist ein Notfalltraining für Arztpraxen gesetzlich verpflichtend?

Entgegen der landläufigen Meinung ist ein Notfalltraining für Arztpraxen nicht verpflichtend! Allerdings gibt es hierzu klare Forderungen aus der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): „Es wird eine dem Patienten- und Leistungsspektrum entsprechende Notfallausstattung und Notfallkompetenz, die durch regelmäßiges Notfalltraining aktualisiert wird, vorgehalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Erkennen von und Handeln bei Notfallsituationen geschult.“ Diesen Anforderungen entsprechen unsere Notfalltrainings vollumfänglich.


Sind AED in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verpflichtend?

Leider sind AEDs in öffentlichen Gebäuden noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies in Zukunft ändern wird. AEDs tragen in Kombination mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung wirksam zum Überleben beim plötzlichen Herztod bei. Im März 2024 wurde ein entsprechender Aktionsplan vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht unter anderem eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung von öffentlich zugänglichen AEDs in hoher Dichte vor.


Wie läuft ein modernes Notfalltraining in meiner Praxis ab?
  1. Nachdem Sie uns Ihre Anfrage zum Notfalltraining über unser Angebotsformular gesendet haben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot, das Sie innerhalb von 14 Tagen annehmen oder ablehnen können.
  2. Im nächsten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen den bestmöglichen Termin für die Durchführung der Schulung. Unsere Schulungen dauern zwischen 4 und 8 Stunden und können auf Wunsch auch an einem Wochenende stattfinden!
  3. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie den Link zu unserem Abfrage-Formular zur noch individuelleren Planung Ihres Notfalltrainings.
  4. Am Tag der Schulung bitten wir Sie, uns ca. 45 Minuten vor Trainingsbeginn Zugang zu Ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Wir bringen alle Schulungsutensilien sowie Beamer und Schulungsunterlagen mit und bereiten alles für einen pünktlichen Beginn vor.
  5. INach jedem Notfalltraining erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Sie erhalten zusätzlich ein Zertifikat, das Sie bei Interesse in der Praxis aushängen können. Alle Teilnehmenden werden gebeten, über einen QR-Code Feedback zu geben, um unser Angebot kontinuierlich zu verbessern.
  6. Nach Abschluss des Trainings erhält der/die Auftraggeber:in eine Rechnung und hat 14 Tage Zeit, diese zu begleichen.
  7. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran, wenn Ihr letztes Training schon eine Weile her ist!

Wie viel Kostet ein Notfalltraining in meiner Praxis?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sich der Kurspreis nach der Teilnehmerzahl und den gewählten Modulen richtet. Zur Orientierung: Ein Notfalltraining für eine Praxis mit 6 Teilnehmer:innen kostet im Basismodul ca. 500€, zzgl. Anfahrt. Dafür erhalten Sie ein modernes, spannendes und nachhaltiges Notfalltraining inklusive aller Verbrauchsmaterialien, Schulungsunterlagen und Zertifikate. Gerne beraten wir Sie individuell zu jedem Notfalltraining, schicken Sie jetzt hier Ihre Anfrage!


Bezahlt die Berufsgenossenschaft meine notfallmedizinische Fortbildung?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ regelt die Vorgaben zur Vorhaltung von betrieblichen Ersthelfer:innen. Diese Vorschrift regelt seit Oktober 2014, dass medizinisch qualifizierte Personen als Ersthelfer:innen eingesetzt werden können, ohne zuvor eine spezifische Ersthelferausbildung absolviert zu haben. Medizinisch qualifiziert sind Personen mit einer rettungsdienstlichen oder sanitätsdienstlichen Ausbildung oder einer anderen abgeschlossenen medizinischen Berufsausbildung, z.B.:

  • Rettungshelfer:innen, Rettungssanitäter:innen, Rettungsassistent:innen, Notfallsanitäter:innen
  • Gesundheits – und Krankenpfleger:innen
  • Hebammen
  • Altenpfleger:innen
  • Medizinische Fachangestellte
  • Physiotherapeut:innen
  • Heilpraktiker:innen
  • Heilerziehungspfleger:innen

..und einige weitere Berufsgruppen (siehe Link)

„Approbierte Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und -ärzte können als aus- und fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer angesehen werden.“

Eine Auffrischung Ihrer Erste-Hilfe-Kenntnisse wird von der Berufsgenossenschaft nur dann übernommen, wenn Sie keine „patienten- oder bewohnerbezogene Tätigkeit“ ausüben. Die Fortbildung für betriebliche Ersthelfer:innen muss dann bei einer von der BG anerkannten Stelle für Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Sie können Ihre BG-Fortbildung NICHT bei PKNM absolvieren.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für Erste-Hilfe Fortbildungen in Arzt- und Zahnarztpraxen aufgrund der oben genannten Umstände grundsätzlich nicht übernommen werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.


Können meine Trainingskosten durch ein Pharmaunternehmen übernommen werden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. PKNM als unabhängiger Anbieter von medizinischen Notfalltrainings arbeitet derzeit mit keinem pharmazeutischen Unternehmen zusammen und führt dementsprechend auch keine Produktplatzierungen etc. durch. Anzumerken ist, dass die Compliance-Vorschriften der meisten Pharmaunternehmen in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich strenger geworden sind. Bitte Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen zu diesem Thema.